Schwerpunkte
Wir betrachten es als wichtige Aufgabe, in unserer rechtsberatenden Praxis ein umfassendes Beratungsangebot zu bieten. Allerdings kommen in unserer Zeit, in der die Fülle neuer Gesetze ständig anschwillt und die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse fortlaufend differenzierter und für den Bürger unübersichtlicher werden, einer Spezialisierung auch im Beruf des Anwaltes stetig wachsende Bedeutung zu.

In unserem Büro wird dem heute zwingenden Erfordernissen einer hinreichenden Spezialisierung dadurch Rechnung getragen, dass die einzelnen Rechtsanwälte für bestimmte Fachgebiete zuständig sind.
Zivilrecht
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Zivilrechts, wozu insbesondere Fachgebiete wie das Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbschaftsrecht, Mietrecht, das Gesellschaftsrecht und das Versicherungsrecht gehören.
Dabei sind wir nicht nur im Falle einer streitigen Auseinadersetzung tätig: Unsere Aufgabe sehen wir insbesondere auch im Bereich der Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen durch entsprechende Vertragsgestaltung und vorbeugende Beratung.
Strafrecht
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Strafrechts. Selbstverständlich betreuen wir aber mit dem gleichen hohen Standard und Engagement auch Fälle aus dem Bereich des Sozialrecht und des Verwaltungsrechts.
Fachübergreifend …
Durch die Befugnis als Notar oder Fachanwalt tätig zu sein, wird der Nachweis einer entsprechenden Befähigung für bestimmte Fachgebiete geführt. Für den Erwerb der Zulassung als Notare und Fachanwälte werden in besonderer Weise Spezialisierungen verlangt.
Die zuständigen Notar- und Rechtsanwaltskammern verlangen für die Zulassung zur Führung einer entsprechenden Fachgebietsbezeichnung die Ablegung von Prüfungen und den Nachweis entsprechender Erfahrung und regelmäßiger Fortbildungen. Ständige Fortbildung ist für uns ohnehin selbstverständlich.
Im Interesse des rechtsuchenden Bürgers ist es für uns aber auch selbstverständlich, die Tätigkeit fachübergreifend an den tatsächlichen Bedürfnissen des Lebens auszurichten. Hierzu gehört es beispielsweise, im Straßenverkehrsrecht nicht nur die Schadensabwicklung, sondern auch die Vertretung in einer damit zusammenhängenden Straf- oder Bußgeldsache zu übernehmen oder im Falle einer Scheidung weitergehende Fragen, wie z.B. das Schicksal des gemeinsames Mietvertrages zu klären.
Unsere MitarbeiterInnen, die Ihnen als erste Ansprechpartner zur Verfügung stehen, nennen Ihnen bei kurzen Angaben Ihres Anliegens gerne den dafür zuständigen Sachbearbeiter.
